Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen stationären Einrichtungen – Details zu den verbindlichen Mindestvorgaben sind nun veröffentlicht
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die am 19. September abschließend beratene Erstfassung der Richtlinie über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) nun auf seinen Internetseiten veröffentlicht.
Anders als unter Geltung der bisherigen psychiatrie-personalverordnung (Psych-PV), die lediglich ein personalbemessungsinstrument und die Basis für budgetverhandlungen war, werden mit der neuen Richtlinie für die psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychosomatische Versorgung erstmals verbindliche personelle Mindestvorgaben etabliert, die von den Einrichtungen eingehalten werden müssen und die damit eine angemessene personalausstattung verbindlich sichern. Dies ist der wesentliche Unterschied zum alten Rechtszustand, bei dem eine Vielzahl von Einrichtungen nur eine Personalausstattung hatte, die deutlich unter den Werten der Psych-PV lag.
Die mindestpersonalvorgaben sind von den einzelnen Einrichtungen für jede therapeutisch und pflegerisch tätige Berufsgruppe in Form von Vollkraftstunden zu berechnen und je Quartal nachzuweisen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der vom G-BA definierten Faktoren, mit deren Hilfe der ermittelte Behandlungsaufwand in Mindestpersonalvorgaben übersetzt wird. […]
Download: Beschluss: Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Erstfassung (PDF, 840KB)