Qualitätsbericht 2025: G-BA veröffentlicht neue Servicedateien und Datensatzbeschreibungen

Präzisierung der Qb-R: Fokus auf XML-Schemata, Zeitstrahl und redaktionelle Anpassungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 25. März 2026 die Servicedateien für die Erstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2025 freigegeben. Neben dem verbindlichen Zeitstrahl wurden die technischen XML-Schemadateien sowie detaillierte Überleitungstabellen veröffentlicht. Damit konkretisiert der Unterausschuss Qualitätssicherung die technischen und inhaltlichen Anforderungen für die Berichterstattung, die nun auch neue Vorgaben zu Befragungen und externen QS-Verfahren umfasst.

Die jährliche Erstellung des strukturierten Qualitätsberichts nach § 136b SGB V ist für Krankenhäuser ein zentrales Instrument der Transparenz. Mit dem aktuellen Beschluss stellt der G-BA die technischen Weichen für das Berichtsjahr 2025. Kernstück der Veröffentlichung ist der neue Anhang 1, der die Datensatzbeschreibung präzisiert und die zuvor beschlossenen Änderungen der Anlage (Inhalt, Umfang und Datenformat) technisch umsetzt.

Wesentliche inhaltliche Anpassungen betreffen die Kapitel:

  • A-1 (Allgemeine Kontaktdaten): Redaktionelle Nachbesserungen zur Vereinheitlichung.
  • A-12.1.3 (Befragungen): Präzisierung der Angaben zu durchgeführten Patienten- oder Mitarbeiterbefragungen.
  • C-4 (Externe vergleichende QS): Aktualisierung der Teilnahme an sonstigen Qualitätssicherungsverfahren

Technisch relevant sind vor allem die XML-Schemadateien (Anlagen 4 und 5). Diese definieren das Format für die Datensätze der Krankenhäuser sowie für die spezifischen Datenfelder zu QSFFx (Qualitätssicherungs-Filter) und PPP (Personaluntergrenzen/Psych-Personal). Die Überleitungstabellen (Anlage 3) dienen zudem als Brücke, um die Auswahllisten des Vorjahres korrekt auf die neuen Anforderungen für 2025 zu übertragen.

Der Beschluss vom 16. April 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Mai 2026 in Kraft.

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