Markiert: Kinderherzchirurgie

Änderung des Beschlusses vom 21. April 2022 zur Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst

Der Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Verschiebung des Inkrafttretens der Anforderung an Stationsleiterinnen und Stationsleiter zum Nachweis einer Weiterbildung im pflegerischen Fachgebiet „Pädiatrische Intensivpflege“ oder „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“

Der Beschluss vom 15. Juli 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.