Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Änderung von §§ 3 und 4 sowie OPS-Anpassung 2020

Der Beschluss vom 19. Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.

Vorliegend werden mit dem Beschluss Änderungen in § 4 Abs. 6 8 zur Vereinheitlichung der in den Strukturqualitätsrichtlinien des G-BA geregelten Personalanforderungen an die Intensivpflege vorgenommen. Diese Änderungen in den vorgenannten Regelungen erfordern zugleich eine entsprechende Anpassung der Anlage 3 der Richtlinie (Checkliste für das Nachweisverfahren gemäß § 7 KiHe-RL), die vorliegend umgesetzt wird. Darüber hinaus wird in § 3 Abs. 1 Satz 2 neu aufgenommen. Vor dem Hintergrund, dass Anlage 1 der Richtlinie den -Kode 5-357.0 (Ductus arteriosus apertus (Botalli)) auflistet, soll mit Satz 2 (neu) eine dahingehend erfolgen, dass der operative Verschluss des isolierten persistierenden Ductus arteriosus (PDA) beim Frühgeborenen zwar ein herzchirurgischer Eingriff darstellt, dieser jedoch im Sinne der KiHe-RL bei herzkranken Kindern gemäß § 1 Abs. 2 nicht relevant ist.

Download: G-BA (PDF, 573KB)

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