Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Änderung des Beschlusses vom 17.12.2020

Beschluss vom 18. Februar 2021

Gegenstand der vorliegenden Änderungen der Richtlinie sind zudem die Streichung der Absätze 3 und 7 des § 6 . Die Inhalte der Absätze sind bereits außerhalb dieser Richtlinie festgelegt bzw. haben keinen direkten Einfluss auf die Qualität der durchgeführten Leistungen, sodass auf eine explizite Regelung in der Richtlinie verzichtet werden kann. Aufgrund dieser Änderungen der Richtlinie wurde eine entsprechende Anpassung in Anlage 3 () der Richtlinie erforderlich. Es erfolgte die Streichung der Nummer 4.5 aus der Checkliste.Darüber hinaus wurde die Anlage 1 der Richtlinie, in der Kodes nach dem - und Prozedurenschlüssel festgelegt sind, inhaltlich überarbeitet.  […]

: G-BA (PDF, 1.86MB)

 

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