Weitere Schritte zur Entlastung der Krankenhäuser müssen folgen

Zum gestern vom verabschiedeten Gesetz zur Entlastung der Krankenhäuser angesichts Covid-19 erklärt , stellvertretender Vorsitzender des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd):

„Der Gesetzentwurf wurde nun auch vom Parlament nachgebessert. Dem müssen jetzt schnell weitere Schritte folgen. Denn ein Blick in die Details des verabschiedeten Schutzschirms zeigt, wo seine Schwächen liegen.

Zwei Beispiele dafür sind: Auf die Krankenhäuser werden für die Versorgung von schwerkranken -Patienten deutliche zukommen. Es sind umfangreiche Schutzmaßnahmen notwendig, auch um die Behandlungsteams nicht zu gefährden und so den Krankenhausbetrieb am Laufen zu halten. Die im Gesetz vorgesehene Pauschale von 50 Euro pro Patient bildet diese Mehrkosten nicht ab. Hält der Trend bei den Neuinfizierungen wie bisher an, werden die Corona-Mehrkosten für die Kliniken schon bald durch die Decke gehen. Bleiben die Krankenhäuser auf dem Großteil dieser Kosten sitzen, wird dies schnell zur existenziellen Frage. Unklar ist außerdem, wie die Pflegekräfte refinanziert werden sollen, so lange die Betten freigehalten werden. Denn für freie Betten kann der Pflegeentgeltwert nicht abgerechnet werden. Der eingesetzte Beirat zur Überprüfung des Schutzschirms muss jetzt kurzfristig zusammentreten und dringend handeln. […]

Pressemitteilung: Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e. V.

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