Patientensicherheit in der Psychiatrie gestärkt – Erstmals müssen Krankenhäuser Personalmindestvorgaben verbindlich einhalten

Ab dem 01. Januar müssen die Kliniken ihr aufstocken und erstmals verbindliche personelle Mindestvorgaben einhalten. Das gilt für alle psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Krankenhäuser und Abteilungen. Damit konnte der -Spitzenverband eine seiner wichtigsten Forderungen durchsetzen.

„Ein Meilenstein für die Patientensicherheit“, sagt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Erstmals gibt es verbindliche Vorgaben, wieviel Fach- und Pflegepersonal für die psychiatrische und psychosomatische von erkrankten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eingesetzt werden muss. Die Vorgaben sind Mindestanforderungen, die dem Schutz von Patienten und Mitarbeitenden dienen […]

: GKV-Spitzenverband

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