Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) genehmigt

Vorgaben für die Psychosomatik sollen aber noch einmal überprüft werden

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll die Mindestvorgaben für das Personal in den psychosomatischen Kliniken noch einmal überprüfen. Insbesondere soll er erwägen, die psychosomatischen Behandlungsbereiche weiter zu differenzieren und die Minutenwerte, die den Behandlungen je Patient*in und Woche zugrunde liegen, anzupassen. Die Richtlinie wurde am 31. Dezember 2019 veröffentlicht und ist damit in Kraft. […]

Pressemitteilung: Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)


Siehe auch:

Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Erstfassung