Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2025

Der Beschluss vom 6. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Die Anpassungen betreffen die Kodes der ICD-10-GM, die jährlich aktualisiert werden, um die neuesten medizinischen Erkenntnisse und Klassifikationen widerzuspiegeln. Die KiOn-RL legt die relevanten ICD-Kodes für die kinderonkologische Versorgung fest, und diese wurden nun auf die Version 2025 der ICD-10-GM (Stand: 13. September 2024) angepasst.

Wesentliche Änderungen in der Liste 2 der Anlage 1

Ein zentrales Element dieser Anpassung betrifft die Kategorie E88.- (Sonstige Stoffwechselstörungen) in der Liste 2 der Anlage 1, die sich mit nicht onkologischen-hämatologischen Hauptdiagnosen befasst. Im Rahmen der Überarbeitung der ICD-10-GM 2025 wurde der Viersteller E88.0 (Störungen des Plasmaprotein-Stoffwechsels, anderenorts nicht klassifiziert) verändert. Früher umfasste dieser Kode die Einschlussvermerke für Alpha-1-Antitrypsinmangel und Bisalbuminämie. Nun wurden diese beiden Zustände in zwei separate Subkodes aufgeteilt:

  • E88.00 – Alpha-1-Antitrypsinmangel
  • E88.08 – Sonstige Störungen des Plasmaprotein-Stoffwechsels, anderenorts nicht klassifiziert, darunter auch Bisalbuminämie

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