G-BA passt Qualitätsmanagement-Richtlinie für Kliniken an
Krankenhäuser sollen künftig zweijährlich anhand von Qualitätsberichten über ihr internes Qualitätsmanagement berichten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2026 Anpassungen an Teil A und Teil B der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) beschlossen. Wie der G-BA mitteilt, wurde der Beschluss vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und tritt nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Qualitätsberichte künftig als Grundlage für QM-Darlegung
Die QM-RL sieht eine regelmäßige Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vor. Für Leistungserbringer, die an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen, ist eine solche regelmäßige Darlegung bereits vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Daten werden unter anderem durch Befragungen erhoben.
Für Krankenhäuser soll künftig ein anderer Weg genutzt werden. Die Kliniken erfassen bereits im Rahmen ihrer strukturierten Qualitätsberichte nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V umfangreiche Informationen zu etablierten Instrumenten und Methoden des Qualitätsmanagements. Diese Daten sollen nach dem Beschluss des G-BA künftig stärker für die Darlegung des Umsetzungsstands der QM-RL genutzt werden.
Hintergrund ist ein Auftrag des G-BA an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vom 15. Juni 2023. Das Institut sollte ein Auswertungs- und Berichtskonzept entwickeln, mit dem die im Qualitätsbericht der Krankenhäuser erhobenen Daten mit den Anforderungen der QM-RL in Beziehung gesetzt werden können.
Das IQTIG legte seinen Abschlussbericht „Erhebung und Darlegung des Umsetzungsstands der QM-RL bei Krankenhäusern. Auswertungs- und Berichtskonzept“ am 20. Dezember 2024 vor. Die letzte Aktualisierung erfolgte nach Angaben des G-BA am 11. Februar 2026.
Zweijährliche Auswertung der Krankenhausdaten
Das IQTIG kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass die im Rahmen der Qualitätsberichte erhobenen Daten eine geeignete Grundlage für die Darlegung der Umsetzung des internen Qualitätsmanagements darstellen. Es handelt sich dabei um eine jährliche Vollerfassung von Angaben zu etablierten Instrumenten und Methoden des Qualitätsmanagements in Krankenhäusern.
Der G-BA will diese vorhandenen Daten künftig systematisch nutzen. Vorgesehen ist, die für die Qualitätsberichte erhobenen Informationen alle zwei Jahre auszuwerten und für die Darstellung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements heranzuziehen.
Dafür wurden die entsprechenden Regelungen in der QM-RL angepasst. Die Änderung betrifft sowohl Teil A als auch Teil B der Richtlinie. Für das Qualitätsmanagement in Krankenhäusern bedeutet dies eine stärkere Verknüpfung zwischen den bereits bestehenden Anforderungen an die Qualitätsberichterstattung und der regelmäßigen Darlegung des Umsetzungsstands der QM-RL.




