G-BA lässt Qualitätsmanagement der Kliniken ab 2028 auswerten
IQTIG baut Regelbetrieb für zweijährliche Berichte auf – erstmals werden 2026er Qualitätsberichtsdaten zum Umsetzungsstand der QM-Richtlinie ausgewertet
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) lässt künftig regelmäßig auswerten, wie Krankenhäuser die Vorgaben der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) umsetzen. Das IQTIG wurde mit dem Aufbau des Regelbetriebs beauftragt. Der erste bundesweite Bericht soll bis zum 31. Juli 2028 vorliegen und auf den strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2026 basieren.
Mit dem Beschluss vom 2. September 2026 setzt der G-BA die im Juni beschlossene Erweiterung der QM-Richtlinie praktisch um. Krankenhäuser müssen bereits jährlich in ihren strukturierten Qualitätsberichten Angaben zur Umsetzung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements machen. Künftig sollen diese Angaben systematisch ausgewertet und in einem zweijährlichen Bericht zum Umsetzungsstand der QM-RL zusammengeführt werden.
IQTIG wertet bestehende Qualitätsberichtsdaten aus
Grundlage des neuen Regelbetriebs ist das bereits entwickelte Auswertungs- und Berichtskonzept des IQTIG. Dieses sieht vor, vorhandene Daten aus den strukturierten Qualitätsberichten zu nutzen. Eine zusätzliche Datenerhebung bei den Krankenhäusern ist nach dem zugrunde liegenden Konzept nicht vorgesehen. Das IQTIG soll dafür unter anderem prüfen, welche Items und alphanumerischen Kodes aus den Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) für die Auswertung herangezogen werden können. Werden diese Inhalte für ein Berichtsjahr geändert oder ergänzt, muss das Institut prüfen, ob das Auswertungskonzept entsprechend angepasst werden muss.
Die relevanten Daten der Qualitätsberichte werden anschließend aufbereitet und nach dem vom G-BA vorgegebenen Berichtskonzept ausgewertet. Die Qb-R regeln bereits heute Inhalt, Datenformat, Übermittlung und Veröffentlichung der jährlich verpflichtenden strukturierten Qualitätsberichte der nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser.
Bericht zeigt dokumentierten QM-Umsetzungsstand
Ausgewertet werden Angaben, die Rückschlüsse auf die Anwendung der in der QM-Richtlinie vorgesehenen Methoden und Instrumente zulassen. Das IQTIG hatte sein Konzept zuvor anhand der Qualitätsberichtsdaten des Berichtsjahres 2022 erprobt. Dabei ist eine wichtige Einschränkung vorgesehen: Bestimmte Angaben in den Qualitätsberichten stellen Auswahloptionen dar und bedeuten nicht zwangsläufig, dass Krankenhäuser Qualitätsmanagement ausschließlich in dieser Form umsetzen. Diese Limitation muss deshalb auch in den späteren Berichten dargestellt werden.
Das IQTIG-Konzept sieht eine Darstellung des dokumentierten Umsetzungsstands auf Landesebene unter Wahrung der Anonymität der einzelnen Krankenhäuser vor. Von einer weitergehenden Differenzierung nach Fachabteilungen hatte das Institut unter anderem wegen möglicher Rückschlüsse auf einzelne Häuser abgeraten.
Erster Bericht zum 31. Juli 2028
Der Aufbau des Regelbetriebs beginnt am 1. Januar 2027. Der erste Bericht muss dem G-BA bis zum 31. Juli 2028 vorgelegt werden. Datengrundlage sind die strukturierten Qualitätsberichte für das Berichtsjahr 2026.
Danach ist gemäß QM-RL eine zweijährliche Berichterstattung vorgesehen. Damit entsteht erstmals ein regelmäßiges bundesweites Monitoring darüber, wie die Krankenhäuser die Vorgaben zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement dokumentiert umsetzen.




