Mindestzahlen und Sanktionsmöglichkeiten gemäß der PPP-RL sind rechtmäßig

B 1 KR 16/23 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.12.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Die in der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) vorgesehenen Mindestzahlen und Sanktionsmöglichkeiten sind rechtmäßig und wurden entsprechend der Ermächtigungsgrundlage gem. § 136a Absatz 2 SGB V korrekt vom Gemeinsamen Bundesausschuss umgesetzt.