B 1 KR 14/23 | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.12.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
B 1 KR 14/23 R G-BA Personalausstattung PPP-RL Psychiatrie Psychosomatik Sanktionen
Zu Sanktionen sind aktuell 90 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
B 1 KR 14/23 | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.12.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Frist bis 2025 zur Einführung – DRG-Strafabschläge drohen…
Falsche Daten oder Fristverzug beim Pflegebudget-Testat können für Krankenhäuser teuer werden.
Bericht über die Geschäftsentwicklung und Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2023 sowie die voraussichtlichen Entscheidungen in 2024
Die DGPPN ist erfreut über die Entscheidung des G-BA, die Sanktionen der PPP-RL auszusetzen und zu überarbeiten, die am 19.10.2023 gefasst wurde.
Verstöße gegen die Personalvorgaben in der Psychiatrie sollen nach Plänen des Gemeinsamen Bundesausschusses weiterhin keine Konsequenzen haben.
Krankenhäuser können Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) auch nach Ende 2024 abschließen
Krankenhäuser können Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) auch nach Ende 2024 abschließen.
Daten des PPP-RL-Benchmarkprojekts deuten darauf hin, dass die Psych-Personalrichtlinie das Gegenteil von ihrer ursprünglichen Zielsetzung erreichen wird.
DGfM (PDF, 276 kB)
Ende Juni soll die KHZG-Sanktionsvereinbarung vorliegen. Diese soll Strafzahlungen regeln, wenn Krankenhäuser ihre Digitalprojekte nicht fristgemäß umsetzen.
Ab 2025 drohen Krankenhäusern Strafen, wenn sie die im Krankenhauszukunftsgesetz geforderten Digitalisierungsprojekte nicht umsetzen
Schulterschluss mit Bayerischer Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen in Bayern – Forderung an die Bundesregierung
Regierungspläne für eine Neuregelung des Einsatzes von Krankenhaus-Pflegekräften stoßen bei der Opposition im Bundestag auf einhellige Ablehnung.
Die Krankenhäuser in Deutschland haben aktuell keine Möglichkeit, die im Gesetz vorgesehenen verpflichtenden Datenlieferungen vollständig zu erfüllen.
Die Krankenhausfinanzierung erlebt schwierige Zeiten. Das Pflegebudget macht zuletzt durch einen neuen Gesetzentwurf eine Rolle rückwärts und setzt auf (Finanzierungs-)Lücke.
DasKrankenhaus 09/2022 (PDF, 120 kB)
DEMIS ist nicht betriebsbereit und fehlerbehaftet, da es an einer Automatisierung fehlt. Ob- wohl das System nicht betriebsbereit zur Verfügung gestellt wird und erst künftig...
DGfM (PDF, 168 kB)
Aus unserer Sicht ist es zwingend erforderlich, die finanziellen Sanktionen auszusetzen…
Untragbare Aufschlagszahlungen müssen sofort zurückgenommen werden – Patientenbeispiele machen Ungerechtigkeit sehr deutlich