BWKG veröffentlicht 50. MDK-Prüffall

Untragbare Aufschlagszahlungen müssen sofort zurückgenommen werden – Patientenbeispiele machen Ungerechtigkeit sehr deutlich

Im Ende 2019 verabschiedeten MDK-Reformgesetz wurde festgelegt, dass durch MDK-Prüfungen ausgelöste Rechnungsminderungen automatisch eine „“ von mindestens 300 Euro auslösen. Trotz der deutlichen Hinweise auf die Ungerechtigkeit dieser Regelung wurde sie vom Bundesgesetzgeber bislang nicht wieder gestrichen.

„Diese Aufschlagszahlungen sind untragbar und müssen umgehend zurückgenommen werden. Denn mehr als 50% der MDK-Prüfungen beziehen sich auf angeblich zu lange Verweildauern“, so der Vorstandsvorsitzende und des Kreises Heilbronn. […]

Die BWKG hat mittlerweile 50 Fälle aus im Südwesten gesammelt und veröffentlicht, die beispielhaft deutlich machen, wie ungerecht die „Aufschlagzahlungen“ sind (www.bwkg.de).

Rechnungskürzungen durch den MDK, obwohl die Anschlussversorgung der Patienten nicht gesichert ist (PDF, 676KB)

: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V.

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