Gesetzlich geforderte Einführung (KHZG) Patientenportale noch bei vielen Krankenhäusern offen
Frist bis 2025 zur Einführung – DRG-Strafabschläge drohen…
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Krankenhäuser gesetzlich digitale Grundversorgungsdienste, darunter Patientenportale, einführen. Diese verpflichtende Maßnahme stellt für viele Kliniken eine enorme Herausforderung dar, da sie die Digitalisierung entlang des gesamten Patientenpfads betrifft. Krankenhäuser müssen sicherstellen, dass sie bis Ende 2025 Nachweise für die Einführung der fünf geforderten digitalen Dienste erbringen – andernfalls drohen jährliche Strafabschläge von bis zu 2% der DRG-Erlöse.




