Bundessozialgericht Jahresbericht 2023
Bericht über die Geschäftsentwicklung und Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2023 sowie die voraussichtlichen Entscheidungen in 2024
Entscheidungen 2024:
- b 1 kr 37/22 r: Der 1. Senat wird voraussichtlich im März 2024 darüber entscheiden, ob eine stationäre krankenhausbehandlung vorliegt, wenn eine Schwangere zur Durchführung einer äußeren Wendung des ungeborenen Kindes im Mutterleib für circa vier Stunden ins krankenhaus aufgenommen wird und dort für den Fall von Komplikationen räumliche und personelle Ressourcen des Krankenhauses für eine Sectiobereitschaft freigehalten werden
- B 1 KR 14/23 R: In mehreren Verfahren wird zudem über die Wirksamkeit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen – derzeit allerdings ausgesetzten – „Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V“ zu entscheiden sein. Die klagenden krankenhäuser sehen unter anderem die in der Richtlinie enthaltenen Sanktionsregelungen als unverhältnismäßig an.
- B 1 KR 25/23 R: Zu entscheiden hat der 1. Senat schließlich auch über die Wirksamkeit des Beschlusses
des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einem gestuften System von notfallstrukturen
in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V.