Bundessozialgericht Jahresbericht 2023

Bericht über die Geschäftsentwicklung und Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2023 sowie die voraussichtlichen Entscheidungen in

Entscheidungen 2024:

  • : Der 1. Senat wird voraussichtlich im März 2024 darüber entscheiden, ob eine stationäre vorliegt, wenn eine Schwangere zur Durchführung einer äußeren Wendung des ungeborenen Kindes im Mutterleib für circa vier Stunden ins aufgenommen wird und dort für den Fall von Komplikationen räumliche und personelle Ressourcen des Krankenhauses für eine Sectiobereitschaft freigehalten werden
  • B 1 KR 14/23 R: In mehreren Verfahren wird zudem über die Wirksamkeit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen – derzeit allerdings ausgesetzten – „Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V“ zu entscheiden sein. Die klagenden sehen unter anderem die in der Richtlinie enthaltenen Sanktionsregelungen als unverhältnismäßig an.
  • B 1 KR 25/23 R: Zu entscheiden hat der 1. Senat schließlich auch über die Wirksamkeit des Beschlusses
    des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einem gestuften System von
    in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V.

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