Rechtmäßigkeit der PPP-RL bezüglich Mindestvorgaben

B 1 KR 14/23 | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.12.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

G-BA darf Personalvorgaben für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen festlegen

Die Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gemäß § 136a Abs. 2 Satz 2 SGB V, durch Richtlinien sanktionsbewehrte Mindestvorgaben zur Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen festzulegen, wurde als rechtmäßig bestätigt.

Das könnte Dich auch interessieren …