ver.di warnt vor Qualitätseinbußen in der Psychiatrie: Personalvorgaben der PPP-Richtlinie abgeschwächt

G-BA-Beschluss vom 19. Juni 2025 gefährdet aus Sicht der Gewerkschaft die Versorgungssicherheit und verschärft den Fachkräftemangel

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di übt scharfe Kritik an der jüngsten Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Richtlinie über die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL). Mit dem Beschluss vom 19. Juni 2025 wird der bisher stations- und monatsgenaue Bezug der Personalvorgaben aufgehoben. Künftig können Kliniken Personal flexibler einsetzen – eine Maßnahme, die ver.di als „verdeckte Abwertung der Mindeststandards“ deutet.