IQTIG-Bericht: Quartalsbericht 1/2025 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 5. November 2025 den Quartalsbericht 1/2025 des IQTIG zur Strukturabfrage gemäß der PPP-Richtlinie zur Veröffentlichung freigegeben. Die Richtlinie regelt seit dem 1. Januar 2020 die Mindestanforderungen an die Personalausstattung in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik.
Der Bericht zeigt, dass weniger als 60 Prozent der Einrichtungen die Mindestvorgaben vollständig erfüllen, insbesondere im Nachtdienst. Gleichzeitig zeigen die Umsetzungsgrade, dass viele Einrichtungen in einzelnen Berufsgruppen über die Mindestanforderungen hinaus aufgestellt sind. Die Ergebnisse unterstreichen den weiteren Handlungsbedarf, insbesondere bei der Planung, Organisation und Absicherung von Personalschichten, um die Vorgaben der PPP-Richtlinie flächendeckend umzusetzen.






