DKG warnt vor Versorgungsrisiken durch PPP-Richtlinie ab 2026
Krankenhäuser rechnen mit erheblichen Vergütungsausfällen und Einschränkungen in der Patientenversorgung
Die ab dem 1. Januar 2026 greifenden Sanktionsregelungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) könnten nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gravierende Folgen für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung haben. Das zeigt eine aktuelle Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der DKG.
Laut der Erhebung rechnen 78 Prozent der psychiatrischen Einrichtungen mit Vergütungskürzungen infolge nicht erfüllter Personalvorgaben. Rund 43 Prozent erwarten Erlöseinbußen zwischen ein und drei Prozent, weitere 22 Prozent gehen von Verlusten über drei Prozent aus. In vielen Fällen drohten Kliniken damit in die Defizitzone zu rutschen, da die Gewinnmargen meist unter diesen Werten liegen.
DKG-Vorstand Dr. Gerald Gaß kritisierte die Genehmigung der Richtlinie durch das Bundesgesundheitsministerium scharf:
„Die Sanktionen treffen die Krankenhäuser nicht nur wirtschaftlich, sondern gefährden auch die Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Das Personal ist auf dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar, und die Kostenträger verweigern vielfach die Finanzierung der notwendigen Stellen.“
Die PPP-Richtlinie sieht seit 2020 verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung in der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in der Psychosomatik vor. Ab 2026 führen Unterschreitungen zu Erlöskürzungen. Bereits seit der Umstellung berichten zwei Drittel der Einrichtungen, dass sie ihre tatsächlichen Personalkosten nicht vollständig mit den Krankenkassen vereinbaren konnten – die Differenzen liegen zwischen 11.000 und 3 Millionen Euro jährlich.
Die Krankenhäuser erwarten durch die Scharfstellung der Richtlinie zusätzliche Prüfungen durch den Medizinischen Dienst, erschwerte Budgetverhandlungen und spürbare Versorgungseinschränkungen. Genannt werden längere Wartezeiten, Reduktion elektiver Aufnahmen und Betten- bzw. Platzsperrungen. Regional könnte dies zu einer Verknappung von Therapieplätzen und erhöhten Wiederaufnahmeraten führen.
Zur Abmilderung der Folgen planen die Einrichtungen u. a. die Nutzung von Ausnahmetatbeständen, den Ausbau von Personalpools und Anpassungen im Belegungsmanagement.
„Anstatt Krankenhäuser finanziell zu bestrafen, müssen Politik und Krankenkassen sicherstellen, dass die notwendige Personalausstattung refinanziert und besetzt werden kann.“




