Anästhesisten sehen Nachteile für ambulantes Operieren und Krankenhäuser durch das BStabG
BDA kritisiert GKV-Gesetz wegen Risiken für die Patientenversorgung
Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) warnt vor negativen Folgen des vom Bundestag verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Zwar unterstützt der Verband das Ziel einer stabilen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sieht jedoch erhebliche Risiken für die ambulante und stationäre Versorgung. Besonders kritisch bewertet der BDA die Auswirkungen auf das ambulante Operieren und die Refinanzierung steigender Personalkosten in Krankenhäusern.
Nach Auffassung des Berufsverbandes steht das Gesetz im Widerspruch zu den gesundheitspolitischen Zielen der Ambulantisierung. Während Bund und Länder den Ausbau ambulanter Operationen seit Jahren fördern, könnten die vorgesehenen Sparmaßnahmen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ambulante Leistungserbringer verschlechtern. Der BDA befürchtet, dass Investitionen in zusätzliche ambulante Operationskapazitäten dadurch erschwert werden. Aus Sicht des Verbandes müsse eine stärkere Verlagerung geeigneter Eingriffe in den ambulanten Bereich mit einer auskömmlichen Finanzierung verbunden werden.
Der stellvertretende BDA-Präsident Dr. Frank Vescia betont, dass Einsparungen im stationären Bereich nur dann gelingen könnten, wenn gleichzeitig die ambulanten Versorgungsstrukturen wirtschaftlich gestärkt würden.
Kritisch bewertet der Verband auch die geplanten Regelungen zur Refinanzierung von Tarifsteigerungen in Krankenhäusern. Nach Einschätzung des BDA erhöht die vorgesehene Begrenzung den wirtschaftlichen Druck auf die Kliniken. Besonders betroffen seien personalintensive Fachgebiete wie die Anästhesiologie. Dort stellen qualifizierte Fachkräfte den größten Kostenfaktor dar und sind gleichzeitig Voraussetzung für eine sichere Versorgung im Operationssaal, auf Intensivstationen und in der Notfallmedizin. Der Verband warnt davor, dass unzureichend refinanzierte Personalkosten langfristig Investitionen in Personalgewinnung, Weiterbildung und Versorgungsqualität erschweren könnten.
Der BDA fordert deshalb, die Finanzierung stärker an den gesundheitspolitischen Zielen auszurichten. Aus Sicht des Verbandes müsse der Ausbau des ambulanten Operierens durch verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen unterstützt werden. Gleichzeitig seien Krankenhäuser auf eine ausreichende Refinanzierung steigender Personalkosten angewiesen, um Qualitätsstandards dauerhaft gewährleisten zu können.
Nach Angaben des Verbandes sollen entsprechende Nachbesserungen auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf politischer Ebene eingebracht werden.




