BDPK fordert Aussetzung von Personaluntergrenzen und mehr wirtschaftliche Spielräume
Klinik- und Rehaeinrichtungen drängen auf tiefgreifende Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) fordert umfassende Änderungen am geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Im Mittelpunkt stehen die zeitweise Aussetzung von Personalvorgaben, eine Reform der Pflegefinanzierung sowie eine Entbürokratisierung der Prüfverfahren durch den Medizinischen Dienst. Ziel sei es, wirtschaftliche Spielräume für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken zu sichern und gleichzeitig Einsparpotenziale im GKV-System zu ermöglichen.
Der BDPK sieht im aktuellen Gesetzentwurf erhebliche zusätzliche finanzielle und organisatorische Belastungen für stationäre Einrichtungen. Zwar werde der grundsätzliche Anspruch auf Kostendämpfung im Gesundheitswesen anerkannt, die vorgesehenen Regelungen würden jedoch aus Sicht des Verbandes die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Kliniken deutlich einschränken. Ohne strukturelle Anpassungen drohten Versorgungsrisiken sowie eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Lage in Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen.
Ein zentraler Forderungspunkt ist die befristete Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) sowie der Personalvorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung (PPP-RL) für den Zeitraum 2027 bis 2029. Der Verband begründet dies mit einem hohen Dokumentations- und Nachweisaufwand sowie mit Einschränkungen in der flexiblen Personaleinsatzplanung. Zudem verweist der BDPK auf mögliche Vergütungsausfälle bei Nichteinhaltung der starren Vorgaben, die den wirtschaftlichen Druck auf die Einrichtungen zusätzlich erhöhen würden.
Auch die geplanten Änderungen im Bereich der Pflegebudgets stehen im Fokus der Kritik. Der BDPK lehnt eine engere Tätigkeitsabgrenzung innerhalb des Pflegebudgets ab, da diese in der praktischen Umsetzung als schwer handhabbar bewertet wird und zusätzlichen administrativen Aufwand verursache. Gleichzeitig spricht sich der Verband gegen Einschränkungen bei pflegeentlastenden Maßnahmen aus und warnt vor negativen Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die vorgesehenen Anpassungen bei den Prüfungen durch den Medizinischen Dienst. Der BDPK befürchtet einen Anstieg bürokratischer Verfahren und fordert entweder die Beibehaltung der bisherigen Prüfquoten oder alternativ eine pauschale Regelung zur Abgeltung potenzieller Rechnungskorrekturen. Ziel sei eine Reduktion von Unsicherheiten in der Abrechnungspraxis.
Darüber hinaus fordert der Verband eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Personalbereich. Tarifgehälter müssten uneingeschränkt als wirtschaftlich anerkannt werden, um Fehlanreize zu vermeiden und die Attraktivität tarifgebundener Beschäftigungsmodelle im Wettbewerb um Fachkräfte zu sichern.
Insgesamt verbindet der BDPK seine Forderungen mit dem Hinweis, dass nachhaltige Einsparungen im GKV-System nur bei gleichzeitiger Entlastung der Einrichtungen und größerer wirtschaftlicher Flexibilität möglich seien. Andernfalls drohe eine weitere strukturelle Belastung des Krankenhaus- und Rehabilitationssektors.




