IQTIG legt Quartalsbericht 2/2025 zur PPP-RL-Strukturabfrage vor

Rund jede zweite Einrichtung erfüllt weiterhin nicht alle Mindestvorgaben zur Personalausstattung

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat seinen Quartalsbericht 2/2025 zur Strukturabfrage gemäß der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) veröffentlicht. Die Auswertung basiert auf Nachweisen von 1.104 Standorten für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2025 und zeigt weiterhin deutliche Umsetzungsdefizite auf Einrichtungsebene.

Die PPP-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses gilt seit dem 1. Januar 2020 und definiert verbindliche Mindestanforderungen an die Personalausstattung in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik. Die Mindestvorgaben im Tagdienst werden berufsgruppenspezifisch anhand von Minutenwerten je Behandlungsbereich und der Anzahl der Behandlungswochen ermittelt. Die tatsächliche Personalausstattung wird mit der Mindestvorgabe verglichen; daraus ergibt sich ein Umsetzungsgrad, der je Berufsgruppe zu erfüllen ist. Für das Jahr 2025 ist gemäß Übergangsregelung ein Erfüllungsgrad von mindestens 90 Prozent vorgeschrieben.

Für den Nachtdienst gelten gesonderte Mindestanforderungen, die sich an der Anzahl intensiv behandelter Patientinnen und Patienten orientieren. Diese Vorgaben müssen in mehr als 90 Prozent der Nächte eingehalten werden.

Ergebnisse im Überblick

In die Auswertung flossen 780 Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie, 306 Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie 286 Einrichtungen der Psychosomatik ein. Nicht alle Standorte konnten in sämtliche Analysen einbezogen werden.

  • Erwachsenenpsychiatrie:
    404 von 780 Einrichtungen (51,8 %) erfüllten die Mindestvorgaben gemäß § 7 Abs. 4 PPP-RL.
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie:
    158 von 306 Einrichtungen (51,6 %) erreichten die Vorgaben.
  • Psychosomatik:
    137 von 286 Einrichtungen (47,9 %) erfüllten die Mindestanforderungen.

Demgegenüber weist der Bericht auf hohe bundesweite Umsetzungsgrade im Tagdienst hin: In der Erwachsenenpsychiatrie lag der berufsgruppenübergreifende Umsetzungsgrad bei 98,4 Prozent, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie bei 99,6 Prozent und in der Psychosomatik sogar bei 106,8 Prozent.

Formale Nichterfüllung trotz hoher Umsetzungsgrade

Der scheinbare Widerspruch erklärt sich aus der Systematik der Richtlinie: Weicht auch nur eine Berufsgruppe von der Mindestvorgabe ab, gilt die Vorgabe für die gesamte Einrichtung als nicht erfüllt. Dies führt dazu, dass trotz nahezu vollständiger Personalerfüllung im Durchschnitt nur rund jede zweite Einrichtung formal die PPP-RL-Vorgaben einhält.

Der Quartalsbericht unterstreicht damit erneut die strukturellen Herausforderungen bei der Umsetzung der PPP-RL und bleibt ein zentrales Monitoringinstrument für Politik, Selbstverwaltung und Krankenhäuser.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert