G-BA beschließt weitreichende Maßnahmen zur Entlastung von Krankenhäusern und Ärzten sowie zum Schutz vor Infektionsrisiken

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 weitere zeitlich befristete Sonderregelungen getroffen. Krankenhäuser und Praxen werden entlastet und Infektionsrisiken für Patienten verringert. Hierzu erklärte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, am Freitag in Berlin:

„In der jetzigen Ausnahmesituation, deren weitere Entwicklung im Augenblick nicht verlässlich eingeschätzt werden kann, müssen wir alle verfügbaren personellen Ressourcen beim und bei den Ärztinnen und Ärzten für die Patientenversorgung freimachen und deshalb Bürokratie und Dokumentationsvorgaben zur Qualitätssicherung auf ein unabdingbares Minimum reduzieren. Zugleich müssen wir auch Versicherte, Patientinnen und Patienten ebenso wie medizinisches Personal vor vermeidbaren Infektionen durch unnötige Kontakte schützen und Krankenhäuser und Praxen von Routineaufgaben entlasten. Auf diese besonderen Versorgungsbedürfnisse hat der G-BA schnell, unbürokratisch und mit der notwendigen Systemkenntnis reagiert. Wir brauchen rechtssichere und bundeseinheitliche Lösungen – denn die Leistungen sollen nicht davon abhängig sein, bei welcher einzelnen Kasse man versichert ist. Gerade in Krisensituationen wollen die Versicherten Klarheit über Versorgungsangebote, Zuständigkeiten und Ansprechpartner. Kompetenzgerangel kann jetzt niemand gebrauchen. […]

Beschlüsse:

: G-BA

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