Thema: L 10 KR 538/15

Blickpunkt Klinik: Qualitätssicherung in der Spitzenmedizin – Was Zentren können müssen – Ausgabe Februar 2020

Wo Zentrum dran steht, soll künftig auch ein Zentrum drin sein. Um das zu gewährleisten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss detaillierte Anforderungen für alle Kliniken beschlossen,...

Zahlungsklagen der Krankenkassen, die bei Inkrafttreten von § 109 Abs. 5 SGB V gerichtlich rechtshängig waren, unterliegen nicht rückwirkend der zweijährigen Verjährungsfrist

L 10 KR 538/15 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.07.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr