Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Thema: Erfassungsjahr 2023G-BAQS-VerfahrenQualitätssicherung
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschluss vom 17. November 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Der Beschluss vom 7. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Das IQTIG nimmt die Daten der Strukturabfrage zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar 2023 entgegen.
Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Mindestmenge für Stammzelltransplantationen angepasst:
„Die Qualitätsprobleme der deutschen Krankenhauslandschaft müssen dringend angepackt werden. Das macht das neue Qualitätsmonitor-Portal des Wissenschaftlichen Instituts der AOK deutlich.
Demnach landeten beispielsweise mehr als 14.000 der insgesamt 203.000 Herzinfarkt-Patienten in einem Krankenhaus ohne ein Katheterlabor….
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.