Neuerungen im Qualitätsbericht der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2023

Zusammenfassung der Änderungen und Ergänzungen

Am 20. Juni 2024 wurde der Beschluss veröffentlicht, der bedeutende Änderungen und Ergänzungen für den Qualitätsbericht der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2023 festlegt. Diese wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind ab dem 29. August 2024 in Kraft getreten. Die Anpassungen betreffen mehrere Bereiche:

  1. Änderung von § 16 Absatz 2 und der Anlage für das Berichtsjahr 2023: Hierbei handelt es sich um die Anpassung spezifischer Anforderungen und Vorgaben für den Qualitätsbericht, der von den Krankenhäusern erstellt werden muss.
  2. Anhang 1 (Datensatzbeschreibung): Dieser Anhang wurde für das Berichtsjahr 2023 überarbeitet, um die Datensatzbeschreibung zu aktualisieren und an die neuen Anforderungen anzupassen.
  3. Ergänzung des Anhangs 3 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen): Es wurden neue Qualitätsindikatoren und Kennzahlen eingeführt, die aus den Verfahren der datengestützten, einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V resultieren.
  4. Anhang 4 (Plausibilisierungsregeln): Auch dieser Anhang wurde ergänzt, um die Plausibilisierungsregeln für das Berichtsjahr 2023 weiter zu präzisieren.

Diese Änderungen sind für alle Krankenhäuser relevant, die zur Erstellung eines Qualitätsberichts verpflichtet sind, und haben zum Ziel, die Qualität der Berichterstattung weiter zu verbessern und die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten.

Das könnte Dich auch interessieren …