InEK: Aktualisierte Datensatzbeschreibung für § 21 KHEntgG – Datenjahre 2025 und 2026

Das InEK hat die jährliche Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG veröffentlicht. Dabei werden laufend Anpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen und Vereinbarungen zur Datenübermittlung berücksichtigt. Ab sofort steht die aktualisierte Datensatzbeschreibung zur Verfügung und kann für die Datenlieferungen der folgenden Zeiträume genutzt werden:

  • Datenjahr 2025: § 21 Abs. 1 KHEntgG
  • Datenjahr 2026: § 21 Abs. 3b KHEntgG und § 21 Abs. 7 KHEntgG

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