Informationen zur Weiterentwicklung von Pflegepersonaluntergrenzen 2023

Das ist mit den Schreiben vom 13. April 2023 und 11. Mai 2023 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt worden, eine geeignete zur der im Jahr 2023 unter Anpassung des Konzepts zur Abfrage und Übermittlung von Daten im Sinne des § 137i Abs. 3a SGB V durchzuführen.

InEK stellt den gezogenen Krankenhäusern die Anlage 2a (Ansprechpartner), Anlage 2b (Bankverbindung) und  Anlage 3 (Informationen über die Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen) sowie das Konzept zur Verfügung.

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