PpUG-Sanktions-Vereinbarung Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2023

2. zur PpUG-Sanktions- vom 23.01.2023

Gemäß der PpUG-Sanktions-Vereinbarung sind (Vergütungsabschlag oder Verringerung der Fallzahl) für die Nichteinhaltung der nach § 6 auf einer eines pflegesensitiven Bereichs im Durchschnitt eines Monats zu vereinbaren, wenn kein nach § 7 PpUGV oder § 6 Abs. 2 der PpUG-Sanktions-Vereinbarung vorliegt oder wenn nach § 6 Abs. 3 PpUGV die Anwesenheit mindestens einer im Monatsdurchschnitt nicht sichergestellt wurde.

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