Neuregelungen ab 01.01.2024 für Krankenhäuser im Überblick
Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Neuregelungen für krankenhäuser in Kraft
Die ambulante Versorgung in Deutschland wird weiter ausgebaut. Ab 2024 können Ärzte 171 zusätzliche Operationen ambulant durchführen, die bisher nur stationär möglich waren. Das haben der GKV-Spitzenverband, die Deutsche krankenhausgesellschaft (dkg) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beschlossen.
Die qualität der stationären Versorgung soll durch neue und höhere mindestmengen gesichert werden. So müssen Kliniken, die Herztransplantationen anbieten, ab 2024 mindestens zehn solcher Eingriffe pro Jahr nachweisen. Auch für Perinatalzentren der zweiten Versorgungsstufe und für komplexe Bauchspeicheldrüsenoperationen gelten künftig höhere Anforderungen.
In Sachsen hat die Landesregierung einen neuen Krankenhausplan verabschiedet, der die versorgungsstrukturen im Freistaat an die aktuellen Herausforderungen anpassen soll. Der Plan sieht unter anderem eine stärkere Vernetzung der Krankenhäuser und eine bessere Abstimmung mit den niedergelassenen Ärzten vor.
Für Fachabteilungen für Neurochirurgie werden ab 2024 Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt, um eine angemessene Betreuung der Patienten zu gewährleisten. Die Fachabteilungen müssen dann eine bestimmte Anzahl von Pflegekräften pro Schicht vorhalten.
Die spezielle sektorengleiche vergütung ist eine neue Regelung des Bundesgesundheitsministeriums, die die ambulante Chirurgie fördern soll. Sie sieht vor, dass ab 2024 für rund 200 operative Leistungen, die sowohl in Kliniken als auch in Arztpraxen erbracht werden können, ein einheitlicher Festpreis gilt.
Eine weitere Neuerung betrifft die intensivmedizinische versorgung. Krankenhäuser, die als Kompetenz- und Koordinierungszentren für die Behandlung von schwerkranken Patienten dienen, können zusätzliche finanzielle Mittel erhalten. Damit soll die Qualität und die Vernetzung der intensivmedizinischen Versorgung verbessert werden.