Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) für das Jahr 2024 – erste Informationen

Informationen zur weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von PPUG in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2024

Mit der am 03.11.2023 geänderten Verordnung werden verbindliche für die nach der PpUGV zu ermittelnden pflegesensitiven Bereiche Allgemeine Chirurgie, Herzchirurgie, Unfallchirurgie, , Innere , Kardiologie, Geriatrie, und Geburtshilfe, Neurochirurgie, , Neurologische Schlaganfalleinheit, Neurologische Frührehabilitation, , , Allgemeine Pädiatrie, Spezielle Pädiatrie, Neonatologische Pädiatrie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, und vorgegeben. […]

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