Rechtswidrigkeit der pauschalen Zuordnung von pflegesensitiven Bereichen und Pflegepersonaluntergrenzen gemäß PpUGV
L 5 KR 3223/22 | Landessozialgericht baden-württemberg, Urteil vom 13.12.2023
Das Gesetz gibt in § 137i Abs. 1 Satz 3 SGB V (eingefügt durch das Pflegepersonalstärkungsgestz vom 11.12.2018) zwingend vor, dass für jeden pflegesensitiven Bereich im krankenhaus die pflegepersonaluntergrenzen differenziert nach Schweregradgruppen nach dem jeweiligen Pflegeaufwand, der sich nach dem von der InEK entwickelten, jährlich zu aktualisierenden Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (sog. pflegelast-katalog) bestimmt, festzulegen „sind“. Die allein pauschalierte, fachabteilungsbezogene Festlegung von pflegesensitiven Bereichen, wie sie § 3 Abs. 2 Nr. 1 ppugv in der Fassung vom 09.11.2020 vorsieht, verstößt in Zusammenschau mit der nach § 6 Abs. 1 PpUGV ebenfalls pauschalierten Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen gegen höherrangiges recht […]