G-DRG Browser für das Datenjahr 2016

Gemäß § 21 Abs. 3 KHEntgG veröffentlicht die G-DRG-Datenstelle die Daten aus der Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG in aggregierter Form. Das InEK kommt dieser Verpflichtung durch jährliche Bereitstellung der Daten in Form eines G-DRG-Browers nach.

Download: G-DRG-Browser 2016_2017

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