DRG-Systemzuschlag für 2018 vereinbart

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den für das Jahr 2018 in Höhe von 1,31 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die der pauschalierten Zahlungen für die an der teilnehmenden (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation') 1,02 € und auf die Finanzierung der GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK') 0,29 €.

Download:

  • Hinweise_DRG-Systemzuschlag_2018_final_081217 (PDF, 161KB)
  • Vereinbarung_DRG-Systemzuschlag_2018_final_081217 (PDF,  96KB)

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