Aktualisierung der Veröffentlichung gemäß § 4a Absatz 1 Satz 6 des KHEntgG

Der Prozentsatz gemäß § 4a Absatz 2 Satz 2 für das Anwendungsjahr beträgt 11,500 Prozent.

Veröffentlichung gemäß § 4a Absatz 1 Satz 6 des Krankenhausentgeltgesetzes der gemäß § 4a Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes ermittelten krankenhausindividuellen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen für das Anwendungsjahr 2024.

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