Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2024 in Höhe von 1,43 € pro Fall vereinbart.
Markiert: DRG-Systemzuschlag
Der DRG-Systemzuschlag ist für das Jahr 2023 in Höhe von 1,54 € pro Fall vereinbart.
Der DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2022 wurde in Höhe von 1,26 € pro Fall vereinbart.
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2021 unverändert in Höhe von 1,66 € pro Fall konsentiert.
Beschluss vom 05.12.2019
Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags im Jahr 2020 verdeutlichen.
InEK stellt den Bogen zur Meldung bzw. Korrekturmeldung des DRG-Systemzuschlags 2019 sowie das Anschreiben an die Krankenhäuser zur Verfügung
Das Unterschriftenverfahren zur Vereinbarung nach § 17b Abs. 5 KHG zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags für das Jahr 2019 ist abgeschlossen.
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2018.
Die DKG informiert, die Höhe des DRG-Systemzuschlags für das Jahr 2019 beträgt 1,59 Euro
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2017 in Höhe von 1,30 € pro Fall konsentiert. InEK