Grundsätze und Höhe des Systemzuschlags im stationären Sektor 2020

Beschluss vom 05.12.2019

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 beschlossen, die Systemzuschlagsfinanzierung des Gemeinsamen Bundesausschusses, des Instituts für Qualität und im Gesundheitswesen und des Institutes für und Transparenz im Gesundheitswesen nach §§ 91 Absatz 3, 139a, 137a in Verbindung mit § 139c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) für den ären Sektor im Jahr wie folgt zu regeln […]

:

 

Das könnte Dich auch interessieren …