GKV-Spitzenverband beantragt Mindestmenge für Eierstockkrebs-Operationen

Antrag im Gemeinsamen Bundesausschuss für Ovarialkarzinom-Chirurgie

Der GKV-Spitzenverband hat im Januar 2026 beim Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) die Einführung einer neuen Mindestmenge für Operationen beim Ovarialkarzinom beantragt. Vorgesehen ist eine jährliche Mindestfallzahl von 30 Eingriffen je Krankenhausstandort. Berücksichtigt werden sollen neben dem klassischen Eierstockkrebs auch Karzinome der Eileiter sowie das primäre Bauchfellkarzinom.

Mindestmengen gelten als zentrales Instrument der Qualitätssicherung bei planbaren und komplexen Eingriffen. Der G-BA hat bislang für 15 Krankenhausleistungen verbindliche Mindestfallzahlen festgelegt. Krankenhäuser dürfen diese Leistungen nur dann erbringen und abrechnen, wenn sie die jeweilige Mindestmenge erreichen und damit ausreichende Erfahrung nachweisen. Ziel ist es, Gelegenheitsversorgung zu begrenzen und Versorgungsrisiken bei komplexen Operationen zu reduzieren.

Hohe Mortalität und ausgeprägte Gelegenheitsversorgung

Das Ovarialkarzinom zählt zu den prognostisch ungünstigsten gynäkologischen Tumorerkrankungen. In Deutschland werden jährlich rund 6.700 Neuerkrankungen diagnostiziert. Etwa 75 Prozent der Tumoren sind hochmaligne, wachsen rasch und metastasieren früh in den Bauchraum. Die 5-Jahres-Überlebensrate liegt bei lediglich 44 Prozent.

Gleichzeitig ist die operative Versorgung stark dezentral organisiert. Von rund 650 Krankenhäusern, die Ovarialkarzinome operieren, führen über 200 Häuser weniger als fünf Eingriffe pro Jahr durch. Im internationalen Vergleich gilt Deutschland damit als Sonderfall mit einer ausgeprägten Gelegenheitsversorgung komplexer onkologischer Operationen. Die Krankenhausplanung der Länder adressiert diese Problematik bislang nur begrenzt; Mindestmengen des G-BA gelten daher als zentrales Steuerungsinstrument zur Verbesserung der Patientensicherheit.

Evidenz für Volumen-Outcome-Zusammenhang

Der Antrag des GKV-Spitzenverbandes stützt sich auf 18 wissenschaftliche Primärpublikationen der vergangenen zehn Jahre, die einen klaren Zusammenhang zwischen Fallzahl und Behandlungsergebnis bei Ovarialkarzinomen belegen. Die vorgeschlagene Mindestmenge von 30 Fällen pro Jahr orientiert sich zudem an Zertifizierungsvorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft sowie der European Society of Gynaecological Oncology.

Internationale Erfahrungen unterstreichen das Potenzial einer stärkeren Zentralisierung. In Belgien etwa führte die Bündelung der Versorgung in der Region Löwen zu einer deutlichen Fallzahlerhöhung und ging mit einer signifikanten Verlängerung der Überlebenszeit sowie einer Reduktion von Resttumorraten einher. Der GKV-Spitzenverband strebt mit seinem Antrag eine vergleichbare Qualitätssteigerung für betroffene Frauen in Deutschland an und will die Versorgung stärker am internationalen Therapiestandard ausrichten.

Inkrafttreten frühestens 2029

Im weiteren Verfahren wird das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die wissenschaftliche Evidenz systematisch bewerten. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wird mögliche Auswirkungen verschiedener Mindestmengenhöhen analysieren. Ergänzend ist ein Stellungnahmeverfahren der wissenschaftlichen Fachgesellschaften vorgesehen.

Das Beratungsverfahren im G-BA soll innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Eine neue Mindestmenge für die Ovarialkarzinomchirurgie könnte damit frühestens im Jahr 2029 verbindlich in Kraft treten.

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