Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2020

Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags im Jahr 2020 verdeutlichen.

Dabei wird unterschieden zwischen dem Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (Teil I) und dem Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (Teil II). Darüber hinaus erfolgen noch Hinweise zum Melde-und Abrechnungsverfahren an die InEK GmbH(Teil III).

Download: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 225KB)