DRG-Systemzuschlag 2025 festgelegt

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2025 auf 1,73 € pro Fall festgelegt.

Dieser Betrag gliedert sich in zwei Anteile:

  • 1,36 € für die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen an kalkulierende Krankenhäuser.
  • 0,37 € für die Finanzierung der InEK GmbH.

Die Vereinbarung sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stehen ab sofort zur Verfügung. Sie enthalten detaillierte Informationen zur Erhebung und Anwendung des Zuschlags im Rahmen der DRG-Systematik 2025.

Dieser Zuschlag ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherstellung der Finanzierung der Kalkulation und der administrativen Aufgaben des InEK und ermöglicht die kontinuierliche Weiterentwicklung des DRG-Systems.