MedTech-Verbände wollen Investitionen an Leistungsgruppen koppeln

BVMed und ZVEI fordern verbindliche Finanzierung von Medizintechnik und Infrastruktur bereits bei der Krankenhausplanung

Die Zuweisung von Leistungsgruppen an Krankenhäuser soll nach Forderung von BVMed und ZVEI künftig unmittelbar mit der Finanzierung der dafür notwendigen Investitionen verbunden werden. Die beiden MedTech-Verbände fordern in einem gemeinsamen Positionspapier, den Investitionsbedarf bereits bei der Krankenhausplanung über die gesamte Nutzungsdauer der erforderlichen Infrastruktur zu berücksichtigen.

Nach Ansicht der Verbände greift die Krankenhausreform mit ihrem Fokus auf die Finanzierung von Betriebskosten zu kurz. Zur Vorhaltung medizinischer Leistungen gehörten neben Personal und Prozessen auch Medizintechnik, digitale Infrastruktur und die erforderlichen baulichen Strukturen.

Investitionsbedarf bereits bei Leistungsgruppen berücksichtigen

BVMed und ZVEI fordern deshalb, dass mit der Zuweisung einer Leistungsgruppe auch deren Investitionsbedarf verbindlich berücksichtigt wird. Als mögliches Instrument nennen sie eine Weiterentwicklung der bereits vom InEK kalkulierten Investitionsbewertungsrelationen.

Einbezogen werden sollen insbesondere medizinische Großgeräte, die Ausstattung von OP-Sälen und Katheterlaboren, robotisch assistierte Operationssysteme, digitale Infrastruktur sowie notwendige räumliche Anpassungen.

Hintergrund ist die nach Ansicht der Verbände bestehende Investitionslücke der Krankenhäuser. Unter Berufung auf Berechnungen der DKG beziffern BVMed und ZVEI diese für 2023 auf 2,64 Milliarden Euro. Demnach seien 41 Prozent des notwendigen Investitionsbedarfs nicht gedeckt gewesen.

Die Verbände kritisieren, dass Krankenhäuser notwendige Investitionen deshalb teilweise aus ihren DRG-Erlösen finanzieren müssten. Auch die mit der Krankenhausreform eingeführte Vorhaltevergütung löse dieses Problem aus ihrer Sicht nicht, da sie die erforderlichen Investitionen in die medizintechnische Infrastruktur nicht ausreichend abbilde.