Vereinbarung nach § 17b Abs. 5 KHG zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags für das Jahr 2019

Die informiert, die Höhe des -Systemzuschlags für das Jahr beträgt 1,59 Euro

:

  • Anlage 1 nach § 17b Abs. 5 KHG zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags für das Jahr 2019 (PDF, 93 KB)
  • Anlage 2 Vereinbarung nach § 17b Abs. 5 KHG zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags für das Jahr 2019 (PDF, 156 KB)

Das könnte Dich auch interessieren …