DKG-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG zur Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV
Vollständige verpflichtende Umsetzung zum 01.01.2024 unrealistisch – Sanktionsfreies erstes Halbjahr 2024 erforderlich
- Die krankenhäuser begrüßen die im Verordnungsentwurf vorgesehene zeitnahe Einführung der ppr 2.0 und Kinder-PPR 2.0.
- Es bedarf einer sanktionsfreien Übergangsfrist bis Mitte 2024, um eine erfolgreiche, möglichst digitale
Implementierung der (Kinder-) PPR 2.0 sicherzustellen. - Die Krankenhäuser erwarten, dass der sog. Ganzhausansatz in der Verordnung berücksichtigt wird. Die im Entwurf vorgesehene kleinteilige Betrachtung ist im Hinblick auf eine bedarfsgerechte pflegepersonalausstattung eines Krankenhauses nicht aussagekräftig.
- Die pflegepersonaluntergrenzen müssen schnellstmöglich in der PPR 2.0/ Kinder-PPR 2.0 aufgehen und damit abgelöst werden. Dadurch werden Doppeldokumentation und zusätzliche Bürokratiebelastung vermieden.
- Der Qualifikationsmix in der Kinder-PPR 2.0 ist auf weitere pflegerische Berufsgruppen zu erweitern […]