Abrechenbarkeit einer durch Dritte (Vertragsärzte) ausgeführten Strahlentherapie als allgemeine Krankenhausleistung gem. § 2 Abs 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG

| , vom 29.08.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Bei der handelt es sich zwar um eine allgemeine , die ein auch durch Dritte erbringen kann. Dies führt aber nicht automatisch dazu, dass die Prozedur kodierfähig wird, wenn ihre Erbringung nicht vom des Krankenhauses umfasst ist.

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