TAVI-Eingriff nicht beim Grundversorger

B 1 KR 2/18 R | , vom 09.04.2019 – Kommentar ÄrzteZeitung

Ein der hat keinen Anspruch auf GKV-Vergütung für anspruchsvolle und risikoreiche Eingriffe. Das hat kürzlich das Bundessozialgericht im Fall einer Transkatheter-Aortenklappenimplantation () in bestätigt. […]

Quelle: ÄrzteZeitung

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