Aktuelles BSG-Urteil zum Versorgungsauftrag eines Krankenhauses (TAVI)
B 1 KR 2/18 R | Bundessozialgericht, urteil vom 09.04.2019 – Kommentar bdo Legal
Den Begriff der Grundversorgung habe das LSG dahin ausgelegt, dass darunter Aufgaben wie die Versorgung von Verletzungswunden oder von Knochenbrüchen fallen, ebenso wie die durch jahrelange Praxis etablierte Schrittmacher-OP. Eine tavi, so das LSG weiter, habe jedoch jedenfalls zum Zeitpunkt der Behandlung der Versicherten im November 2010 weit oberhalb dieses Versorgungsauftrags gelegen. Der Eingriff, der erst fünf Jahre zuvor erstmals durchgeführt worden sei, gehöre zu den medizinisch höchst anspruchsvollen und risikoreichen Eingriffen der Herzmedizin und erfordere eine Ausstattung mit hochqualifizierten Live-Bildgebungsverfahren in einem Hybrid-Operationssaal und die Hinzuziehung eines herzchirurgischen Teams. Aufgrund der hohen qualitätsvorgaben müsse dieser Eingriff der Schwerpunktversorgung der höheren Versorgungsstufen vorbehalten bleiben […]