Verlegung nur bei sachlichen Grund

| , vom 29.08.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das hat in einer Entscheidung vom 29.08.2023 (- B 1 KR 18/22 R -) noch einmal klargestellt, dass eine Verlegung eines Versicherten in ein anderes bedarf es eines sachlichen Grundes, den im Streitfall darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat, es sei denn, die Verlegung verursacht der keine (so bereits BSG, Urteil vom 07.03.2023 – B 1 KR 4/22 R –) […]

Das könnte Dich auch interessieren …