Abrechnungshilfe: Verlegung nach Erstversorgung und Stabilisierung eines Polytrauma Patienten

Abrechnung stationär, sowie Kodierhilfe

Uns erreichte per Mail folgende Fragestellung zur stationären bzw. ambulanten Abrechnung eines Polytrauma Patienten, der im Schockraum stabilisiert und versorgt wurde mit anschließender Weiterversorgung in eine höhere Versorgungsstufe.

Auch wenn der Patient nur wenige Stunden in der Ambulant bzw. im Schockraum erstversorgt wurde, liegt in diesem Fall eine klare stationäre Behandlungsnotwendigkeit nach § 39 SGB V vor. Eine Erstuntersuchung, die gerne mal als Argument für Abrechnung einer „vorstationären“ von den Kassen genutzt wird, ist bei Polytrauma-Patienten absolut ausgeschlossen. In jedem Fall muss das Krankenhaus eine für diesen Behandlungsfall abrechnen. Bei Polytrauma Patienten besteht i.R Lebensgefahr. Besondere Mittel eines Krankenhauses werden in solchen Fällen mobilisiert (Apparative Ausstattung, CT, MRT, Sono, Schockraummanagement) sowie Hinzuziehung geschultem Pflegepersonal und Ärzte verschiedenster Fachrichtungen.

Die Kodierung sollte vor Abrechnung überprüft werden auf Vollständigkeit. Oft werden Prozeduren oder einzelne ICD-Codes mehrerer vorliegender Verletzungen vergessen zu kodieren.

  • Korrekte ? Diese die der Definition Hauptdiagnose bei mehreren vorliegenden Verletzungen am besten entspricht. (Schwerwiegendste z.b)
  • Verletzungen einzeln kodiert? Kein T-Code (Multiple Verletzungen) verwenden
  • Alle Maßnahmen am Patienten, die kodierfähig sind, kodiert? Traumaspirale, Reanimation, Intubation, Transfusionen, Thorax-Drainagen etc., ZVK, Monitoring, Beatmung
  • Zusätzlich den OPS-Code 5-982.ff Versorgung bei Polytrauma kodieren, wenn eine Operation statt fand. Nicht zu kodieren wenn ausschließlich Schockraumbehandlung durchgeführt wurde.

Siehe DKR (Auszug aus den Deutschen 2018 – g-.de:

1911m Mehrfachverletzungen
Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert. […]

Hinweis: Das Alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM schlägt für eine „Mehrfachverletzung“ oder ein „Polytrauma“ den Kode T07 (Nicht näher bezeichnete multiple Verletzungen) vor. Dieser Kode ist unspezifisch und deshalb nach Möglichkeit nicht zu verwenden.

Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen
Im Fall von mehreren näher beschriebenen Verletzungen, die in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. […]

Prozeduren
Zusätzlich zu den Kodes für die einzelnen durchgeführten Prozeduren ist bei der Versorgung von Mehrfachverletzungen und Polytraumen der passende Zusatzkode

5-981 Versorgung bei Mehrfachverletzung 

bzw. aus

5-982 Versorgung bei Polytrauma 

anzugeben.

Behandlungsleitlinie Polytrauma

Download: S3-Leitlinie: Langfassung der Leitlinie „Polytrauma / Schwerverletzten-Behandlung“

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