Ambulante Strahlentherapie ohne Versorgungsauftrag nicht abrechnungsfähig

| Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023 – Kommentar KMH

Trotz Gesamtbehandlungsverantwortung darf ein eine während der ären Behandlung fortgeführte ambulante Strahlentherapie nicht als vom Krankenhaus veranlasste Leistung Dritter kodieren, wenn es nicht selbst über einen Versorgungsauftrag zur Strahlentherapie verfügt.  

Mit Urteil vom 29.08.2023 (Az. B 1 KR 18/22 R) setzte der 1. Senat des Bundessozialgerichts die mit seinem Urteil vom 26.04.2022 (Az. B1 KR 15/21 R) begonnene Beschränkung der und vor allem Leistungsvergütung zulasten von Krankenhäusern fort. Der Senat verneinte die Kodierfähigkeit der Prozedur , die als Strahlentherapie von der zum beigeladenen Praxis während der stationären Behandlung durchgeführt, dem Krankenhaus in Rechnung gestellt und von diesem der Praxis gegenüber vergütet worden war […]

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